Das hier beschriebene ambulante Leistungsangebot bezieht sich auf Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate, von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und in deren Folge die (soziale) Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder aber eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ferner sollen Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind und eine Beeinträchtigung ihrer (sozialen) Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, nach fachlicher Einschätzung, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, mit dem vorliegenden Leistungsangebot bedacht sein. D. h. den genannten Personen soll die gleichberechtigte (soziale) Teilhabe an einem Leben in der Gesellschaft erleichtert oder gänzlich ermöglicht werden. Die Leistungen richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall.
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, im Alter von 6 bis 18 Jahren, deren gleichberechtigte soziale Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt ist oder aber die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer derartigen Einschränkung entsprechend hoch ist.
Hinweise aus diagnostischer Sicht können sein (keine abschließende Aufzählung):
- Hyperkinetische Störungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Kombinierte Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen
- Emotionale Störungen des Kindesalters
- Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit
Ziele
Eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Den jungen Menschen soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht oder aber erleichtert werden.
Bei den zur Anwendung kommenden Methoden, sind die Lebenswelten der jungen Menschen sowie deren persönliche Neigungen, Interessen und Vorlieben handlungsleitend und bei der Ausgestaltung der Hilfen zwingend zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage: §27 i.V. m. §35a SGB VIII