Assistenz zum Wohnen in Gemeinschaft

Das Angebot richtet sich an Erwachsene mit psychischen/geistigen Behinderungen. In der Regel wohnen zwei Personen gemeinsam in einer vom PGW angemieteten Wohnung. In unmittelbarer Nähe (im Sozialraum), gibt es weitere Wohneinheiten in denen Menschen betreut und unterstützt werden.

Gewährleistet ist folglich ein hohes Maß an Eigenständigkeit in einer Wohngemeinschaft, bei gleichzeitiger Nähe zu anderen Menschen mit Behinderung, die Assistenzleistungen erhalten. Anders als im Einzelwohnen werden in dieser Konstellation vom PGW auch regelmäßige Aktivitäten in kleinen Gruppen angeboten und organisiert. Dazu gehören bspw.: Einkäufe, Kochen, Spieleabende und kleine Feierlichkeiten. Die individuelle Unterstützung erfolgt personenzentriert. Die personenbezogenen Teilhabebedürfnisse und die Teilhabeziele sind maßgebend für den Betreuungsverlauf. Teilhabeziele werden im Gesamtplanverfahren von der leistungsberechtigten Person bestimmt. Sie können sich während des Betreuungsprozesses verändern.

Rechtsgrundlage: §§ 99 ff. SGB IX

Sie möchten trotz Beeinträchtigung:

  • in einer Wohngemeinschaft leben
  • Ihr Leben nach eigenen Vorstellungen führen
  • selbst bestimmend am gesellschaftlichen Leben teilhaben


Sie erhalten Unterstützung bei:

  • der selbstständigen Lebensführung
  • der Bewältigung des Alltags
  • der Haushaltsführung
  • der Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes und der Arbeitsplatzsicherung
  • der Freizeitgestaltung
  • der Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Behördenangelegenheiten
  • der Gesundheitsfürsorge


Betreut werden Erwachsene:

  • die, die Anspruchsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe erfüllen
  • die aus einer Wohnstätte in die eigene Häuslichkeit ziehen wollen
  • die den Wunsch haben, aus dem Elternhaus auszuziehen
  • die schon alleine leben und feststellen, dass sie ihre Lebenssituation nicht ohne Unterstützung bewältigen

 

Die regelmäßige Hilfe und Begleitung ist nicht auf eine ständige Anwesenheit der Assistentin/des Assistenten ausgerichtet. Bedingung ist der anhaltende Wunsch nach einer weitgehend selbstständigen Lebensführung und die Bereitschaft, Unterstützung annehmen zu wollen.

Ihre Ansprechpartner

Ihr Kontakt
Peggy Halko-Buchna
Bereichsleitung Eingliederungshilfe
Gerichtsstraße 1-2
03046 Cottbus
Telefon: 0355 / 3804124
Mobil: 0151 / 53830746
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Ihr Kontakt
Annett Belka
Koordinatorin
Gerichtsstraße 1-2
03046 Cottbus
Telefon: 0355 / 3804132
Mobil: 0151 / 40214765
Fax: 0355 / 3804119
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