Sie denken darüber nach sich im Rahmen einer Freiwilligenarbeit im PGW in Berlin oder Brandenburg zu engagieren und möchten sich über Möglichkeiten informieren? Wir haben hier einige Informationen zum Thema für Sie zusammengestellt.
Bei uns gibt es zahlreiche Einsatzstellen, in denen Freiwillige zusätzliche Tätigkeiten durchführen, die sonst oft so nicht durchführbar wären. Das heißt, im PGW sollen Freiwillige die Fachkräfte in deren Arbeit unterstützen und darüber hinaus dazu beitragen, den Alltag der uns anvertrauten Menschen zu erleichtern und deren Lebenswelt ein stückweit angenehmer zu gestalten. Wobei es eine klare Aufgabenteilung zwischen den Freiwilligen und den hauptamtlichen Fachkräften gibt.
In den Einsatzstellen des PGW wird den freiwillig Mitarbeitenden ein/e feste/r Ansprechpartner*in für die Anleitung und Beratung zur Seite gestellt. Diese Ansprechperson übernimmt bei Bedarf auch die Klärung von Fragen der Zuständigkeit und der Zusammenarbeit zwischen den freiwilligen und den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen im PGW.
Freiwilligenarbeit im PGW bietet Ihnen die Chance, in einer selbst gewählten Einrichtung Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zu begleiten und zu gestalten. Sie erhalten im Rahmen der Freiwilligenarbeit Einblicke in verschiedene pädagogische Handlungsfelder und können Ihr Erfahrungsprofil um eine interessante Facette erweitern.
Im Allgemeinen besteht in den Einrichtungen des PGW Bedarf an Freiwilligenarbeit in folgenden Bereichen:
- Schulische Nachhilfe
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Unterstützung bei der Suche nach einem Schul-, Praktikums-, Ausbildungsplatz oder einer Beschäftigungsmöglichkeit
- Spiel- und Freizeitaktivitäten
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Nutzen Sie bitte das Kontaktformular und teilen uns mit, was Sie anbieten möchten, ob Sie an regelmäßiger oder situationsbezogener Freiwilligenarbeit interessiert sind und in welchem zeitlichen Umfang Sie sich eine Mitarbeit vorstellen können. Wir geben Ihnen dann zeitnah eine Rückmeldung zu den aktuellen Einsatzstellen und Unterstützungsbedarfen.
Qualitätsstandards in der Zusammenarbeit mit Freiwilligen im PGW
- In einem Vorbereitungsgespräch in der Einsatzstelle werden von der Einrichtungsleitung mit der/dem Freiwilligen die Aufgaben und Tätigkeiten abgestimmt sowie die Aufgaben und Organisation der Einsatzstelle vorgestellt. Wenn beide Seiten an einer Zusammenarbeit interessiert sind, so wird der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung vorbereitet und alles Weitere besprochen.
- Schriftliche Vereinbarung zur freiwilligen Zusammenarbeit (regelt Umfang der Freiwilligenarbeit, Verschwiegenheitserklärung, Versicherungsschutz und Haftung, Führungszeugnis und Tätigkeitsnachweis)
- Im Rahmen der Freiwilligenarbeit ist die persönliche Eignung durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) nachzuweisen.
- Die Einrichtungsleitung benennt der/dem Freiwilligen die Ansprechpartner*innen / Anleiter*innen für die weitere persönliche Begleitung und fachliche Anleitung und gewährleistet, dass diese im Arbeitsalltag erreichbar sind.
- Die fachliche Anleitung und individuelle pädagogische Begleitung der Einsatzstelle beinhaltet die Begrüßung des/der Freiwilligen, die Vorstellung von Teammitgliedern der Einsatzstelle und von Betreuten, das Führen von Reflexionsgesprächen(mindestens 1-mal monatlich), die Möglichkeit für die Freiwilligen zur Mitgestaltung ihrer Tätigkeit, die Vermittlung von fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen, die Anerkennung und Wertschätzung der Leistung der Freiwilligen sowie eine Verabschiedung.
- Das PGW ermöglicht den Freiwilligen die Teilnahme an den PGW internen Informationsveranstaltungen zum Thema Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen in der sozialen Arbeit und organisiert in Abstimmung mit den Einsatzstellen und Freiwilligen Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Standards und Haltungen in der Traumapädagogik, Nähe und Distanz in der sozialen Arbeit etc.).
- Das PGW / die Einsatzstelle lädt die Freiwilligen zu sozialen Angeboten, z.B. Festlichkeiten und Betriebsausflügen ein.
- Verbindliche Teilnahme an Seminar- und Fortbildungsangeboten bei FSJ und BFD