Teilstationäre Kinder- und Jugendhilfe

Als teilstationäre Hilfen werden in der Regel die Angebote einer Tagesgruppe bezeichnet. Dabei müssen die Voraussetzungen des § 27 SGB VIII erfüllt sein. Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der Familie sichern.

Tagesgruppe Finsterwalde